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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Bei der Inanspruchnahme eines von mehreren Gesamtschuldnern ist (wie hier bei dem festgestellten Miteigentum an der Liegenschaft) die Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Inanspruchnahme nur eines von ihnen entsprechend zu begründen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2007, Zl. 2002/17/0355).Bei der Inanspruchnahme eines von mehreren Gesamtschuldnern ist (wie hier bei dem festgestellten Miteigentum an der Liegenschaft) die Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Inanspruchnahme nur eines von ihnen entsprechend zu begründen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2007, Zl. 2002/17/0355).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011170245.X02Im RIS seit
23.11.2012Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013