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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §67d;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/21/0271Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die schon in der Berufung aufgestellte Behauptung, dass eine Rückkehrentscheidung angesichts der unterschiedlichen Staatsbürgerschaften der Fremden und ihrer Kinder die Gefahr von deren Trennung nach sich ziehe (vgl. E 15. Dezember 2011, 2010/18/0248), einer intensiveren Auseinandersetzung - zweckmäßigerweise im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - bedurft hätte.Ausführungen dazu, dass die schon in der Berufung aufgestellte Behauptung, dass eine Rückkehrentscheidung angesichts der unterschiedlichen Staatsbürgerschaften der Fremden und ihrer Kinder die Gefahr von deren Trennung nach sich ziehe vergleiche E 15. Dezember 2011, 2010/18/0248), einer intensiveren Auseinandersetzung - zweckmäßigerweise im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - bedurft hätte.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011210270.X04Im RIS seit
03.12.2012Zuletzt aktualisiert am
17.01.2013