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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §67d;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/21/0271Rechtssatz
Gerade in Konstellationen mit minderjährigen Fremden - jedenfalls in Fällen, in denen seit Erlassung der erstinstanzlichen Entscheidung bzw. Einbringung der dagegen erhobenen Berufung bis zum Entscheidungszeitpunkt ein nicht unbeträchtlicher Zeitraum verstrichen ist, sind Überlegungen zu einer Verdichtung der (insbesondere) privaten Interessen an einem Verbleib in Österreich anzustellen.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011210270.X03Im RIS seit
03.12.2012Zuletzt aktualisiert am
17.01.2013