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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §67d;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/21/0271Rechtssatz
Ist im Verfahren betreffend Rückkehrentscheidungen von der Stellung eines Verhandlungsantrages auszugehen, so darf die Behörde nicht von der Durchführung einer Verhandlung absehen (vgl. E 20. März 2012, 2011/21/0298).Ist im Verfahren betreffend Rückkehrentscheidungen von der Stellung eines Verhandlungsantrages auszugehen, so darf die Behörde nicht von der Durchführung einer Verhandlung absehen vergleiche E 20. März 2012, 2011/21/0298).
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011210270.X02Im RIS seit
03.12.2012Zuletzt aktualisiert am
17.01.2013