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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z3;Rechtssatz
Maßgeblich für die Befangenheit gemäß § 7 Abs. 1 Z. 3 AVG ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln, sodass eine parteiliche Ausübung seines Amtes als wahrscheinlich angesehen werden kann.Maßgeblich für die Befangenheit gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 3, AVG ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln, sodass eine parteiliche Ausübung seines Amtes als wahrscheinlich angesehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011060202.X02Im RIS seit
29.11.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015