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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §207f;Rechtssatz
Hat die (neuerliche) Ernennung eines Bewerbers auf eine Planstelle durch einen auf einer Entschließung des Bundespräsidenten beruhenden Intimationsbescheid der BMUKK zu erfolgen und wurde dem Bundespräsidenten ein neuer Besetzungsvorschlag für die Planstelle nicht unterbreitet, so fehlt die verfassungsgesetzlich notwendige Voraussetzung für ein Tätigwerden des Bundespräsidenten und liegt schon deshalb keine - von der BMUKK als belangte Behörde zu vertretende - Säumnis des Bundespräsidenten vor (Hinweis B vom 22. April 2009, 2009/12/0064, vom 25. August 2010, 2010/12/0101, vom 29. Februar 2008, 2007/12/0196).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120131.X01Im RIS seit
12.02.2013Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013