RS Vwgh 2012/11/14 2012/08/0179

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Veröffentlicht am 14.11.2012
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/08/0181 2012/08/0180

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann in einem Berufungsverfahren eine Berichtigung auch von der Berufungsbehörde vorgenommen worden (vgl. uva etwa das hg. Erkenntnis vom 27. März 2003, Zl. 2000/09/0089).Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann in einem Berufungsverfahren eine Berichtigung auch von der Berufungsbehörde vorgenommen worden vergleiche uva etwa das hg. Erkenntnis vom 27. März 2003, Zl. 2000/09/0089).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012080179.X02

Im RIS seit

13.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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