Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z2;Rechtssatz
Wird eine Wiederaufnahme auf in neu aufgefundenen (oder - wie hier - neu entstandenen) Urkunden enthaltene Zeugenaussagen gestützt, so stellt diese Aussage (also dieser Zeugenbeweis) das "neue Beweismittel" dar (vgl. OGH vom 20. Oktober 2004, 8 Ob 89/04b, mwN).Wird eine Wiederaufnahme auf in neu aufgefundenen (oder - wie hier - neu entstandenen) Urkunden enthaltene Zeugenaussagen gestützt, so stellt diese Aussage (also dieser Zeugenbeweis) das "neue Beweismittel" dar vergleiche OGH vom 20. Oktober 2004, 8 Ob 89/04b, mwN).
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010080165.X02Im RIS seit
11.12.2012Zuletzt aktualisiert am
21.03.2013