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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/10/0101 E 28. September 1992 RS 1 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010080078.X01Im RIS seit
17.12.2012Zuletzt aktualisiert am
21.03.2013