RS Vwgh 2012/11/14 2010/08/0078

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Veröffentlicht am 14.11.2012
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/10/0101 E 28. September 1992 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründung Begründungsmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010080078.X01

Im RIS seit

17.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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