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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §78e Abs1;Rechtssatz
Soweit der Beamte auf Vorteile hinweist, die sich aus der Gewährung eines Sabbaticals ergeben, ist zu entgegnen, dass es keine Grundlage dafür gibt, (bei Fehlen einer geeigneten Vertretung) eine Interessenabwägung mit allenfalls für ein Sabbatical sprechenden dienstlichen Interessen vorzunehmen (Hinweis E vom 16. Dezember 2009, 2009/12/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009120189.X05Im RIS seit
07.12.2012Zuletzt aktualisiert am
24.09.2018