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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §78e Abs1;Rechtssatz
Selbst eine aufgrund der Gewährung eines Sabbaticals auf Jahre absehbare Freistellung nach dem System des Stellenplanes bzw. des Personalplanes räumt keine Ermächtigung dazu ein, unter Berücksichtigung der notwendigen Ausbildungszeit vorausschauend eine Ersatzkraft aufzunehmen (Hinweis E vom 28. Jänner 2010, 2009/12/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009120189.X03Im RIS seit
07.12.2012Zuletzt aktualisiert am
24.09.2018