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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §53 Abs1;Rechtssatz
Die Unterlassung einer formellen Zurückweisung des mangels Vorliegens der Voraussetzungen unzulässigen Ablehnungsantrags im Sinne des § 53 Abs. 1 AVG begründet keinen Verfahrensmangel, zumal auch über zulässige Ablehnungsanträge nicht bescheidförmig zu entscheiden ist (vgl. den bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, 841, wiedergegebenen Ausschussbericht 360 BlgNR, 2. GP).Die Unterlassung einer formellen Zurückweisung des mangels Vorliegens der Voraussetzungen unzulässigen Ablehnungsantrags im Sinne des Paragraph 53, Absatz eins, AVG begründet keinen Verfahrensmangel, zumal auch über zulässige Ablehnungsanträge nicht bescheidförmig zu entscheiden ist vergleiche den bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, 841, wiedergegebenen Ausschussbericht 360 BlgNR, 2. GP).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012170334.X03Im RIS seit
20.12.2012Zuletzt aktualisiert am
02.04.2013