Index
34 MonopoleNorm
AVG §52 Abs1;Rechtssatz
Wenn eine Person, die das Probespiel durchgeführt hat, über ihre Wahrnehmungen aussagen soll, hat die Frage einer etwaigen Befangenheit keine Bedeutung, da nur diese Person über ihre konkret gemachten Wahrnehmungen aussagen kann; dies umso mehr in einem Verfahren, in dem gemäß § 51i VStG der Unmittelbarkeitsgrundsatz gilt.Wenn eine Person, die das Probespiel durchgeführt hat, über ihre Wahrnehmungen aussagen soll, hat die Frage einer etwaigen Befangenheit keine Bedeutung, da nur diese Person über ihre konkret gemachten Wahrnehmungen aussagen kann; dies umso mehr in einem Verfahren, in dem gemäß Paragraph 51 i, VStG der Unmittelbarkeitsgrundsatz gilt.
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012170334.X02Im RIS seit
20.12.2012Zuletzt aktualisiert am
02.04.2013