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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §273 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/02/0199 E 16. November 2012Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/11/0365 E 23. April 1996 RS 3Stammrechtssatz
Die Sachwalterbestellung wirkt insofern konstitutiv, als ab ihrer Wirksamkeit die Prozeßfähigkeit und Handlungsfähigkeit im dort umschriebenen Ausmaß keinesfalls mehr gegeben ist. Über den Zeitraum vorher ist aber daraus lediglich zu gewinnen, daß sich begründete Bedenken gegen die in Rede stehenden Fähigkeiten der betreffenden Person ergeben haben. Das enthebt die jeweils vor diese Frage gestellte Behörde nicht der Prüfung des Vorliegens der Fähigkeiten in den in Betracht kommenden Zeitpunkten.
Schlagworte
Sachwalter Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Verhältnis zu anderen Materien NormenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012020198.X02Im RIS seit
11.12.2012Zuletzt aktualisiert am
03.01.2013