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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §11;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/02/0199 E 16. November 2012Rechtssatz
Für die Prozessfähigkeit ist entscheidend, ob die Partei im Zeitpunkt der betreffenden Verfahrensabschnitte in der Lage war, Bedeutung und Tragweite des Verfahrens und der sich in ihm ereigneten prozessualen Vorgänge zu erkennen, zu verstehen und sich den Anforderungen eines derartigen Verfahrens entsprechend zu verhalten, was auch für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung von Bedeutung ist.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012020198.X01Im RIS seit
11.12.2012Zuletzt aktualisiert am
03.01.2013