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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §39 Abs1;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung besteht bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte (vgl. § 41 EStG 1988) keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 29. April 2010, 2007/15/0227).Nach ständiger Rechtsprechung besteht bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte vergleiche Paragraph 41, EStG 1988) keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 29. April 2010, 2007/15/0227).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008130252.X01Im RIS seit
17.12.2012Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013