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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §73 Abs1;Rechtssatz
Eine "Aliquotierung" der Haftung nach § 74 AWG 2002 kommt nicht in Frage. Das wird sofort klar, wenn man sich vor Augen hält, worum es im § 74 AWG 2002 geht, nämlich nicht (primär) um die Kosten, sondern um die Erteilung eines Behandlungsauftrags. Ein solcher aber kann nicht aliquotiert werden.Eine "Aliquotierung" der Haftung nach Paragraph 74, AWG 2002 kommt nicht in Frage. Das wird sofort klar, wenn man sich vor Augen hält, worum es im Paragraph 74, AWG 2002 geht, nämlich nicht (primär) um die Kosten, sondern um die Erteilung eines Behandlungsauftrags. Ein solcher aber kann nicht aliquotiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009070118.X10Im RIS seit
11.12.2012Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015