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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VVG §1 Abs1;Rechtssatz
Die in einem Titelbescheid (hier: ein wasserpolizeilicher Auftrag gemäß § 138 WRG 1959) auferlegte Verpflichtung, Rohrdurchlässe "in funktionsfähiger Weise wieder herzustellen", beinhaltet das Gebot, den gesetzwidrigen Zustand auf Dauer zu beseitigen (vgl zur dauerhaften Verpflichtung der Beseitigung einer Tafel E 20. Juni 1988, 88/10/0035).Die in einem Titelbescheid (hier: ein wasserpolizeilicher Auftrag gemäß Paragraph 138, WRG 1959) auferlegte Verpflichtung, Rohrdurchlässe "in funktionsfähiger Weise wieder herzustellen", beinhaltet das Gebot, den gesetzwidrigen Zustand auf Dauer zu beseitigen vergleiche zur dauerhaften Verpflichtung der Beseitigung einer Tafel E 20. Juni 1988, 88/10/0035).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008070235.X03Im RIS seit
07.01.2013Zuletzt aktualisiert am
16.01.2013