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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein Verstoß gegen das "Überraschungsverbot" kann nur dann einen zur Aufhebung des angefochtenen Bescheids führenden Verfahrensmangel bewirken, wenn diesem Relevanz zukommt, was in der Beschwerde darzulegen ist (Hinweis E 25. Juni 2009, 2006/07/0105).
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Verfahrensmängel "zu einem anderen Bescheid" Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008070161.X08Im RIS seit
07.01.2013Zuletzt aktualisiert am
30.01.2015