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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0089 B 6. August 1998 RS 2Stammrechtssatz
Auf die Erwirkung der allein vom Veräußerer von Anteilen einzuholenden agrarbehördlichen Genehmigung der Veräußerung der Anteilsrechte kommt dem Erwerber keine Ingerenz zu; er hat auf die Erteilung einer agrarbehördlichen Genehmigung des Veräußerungsvorganges kein subjektiv-öffentliches Recht und im betroffenen Verfahren auch keine Parteistellung (Hinweis B 28.2.1996, 91/07/0060).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008070161.X05Im RIS seit
07.01.2013Zuletzt aktualisiert am
30.01.2015