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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AgrBehG 1950 §7 idF 1974/476;Rechtssatz
Der für die Zulässigkeit von Berufungen gegen Erkenntnisse der LAS an den OAS maßgebliche § 7 AgrBehG 1950 sieht eine mit § 519 Abs 1 Z 1 ZPO vergleichbare Regelung nicht vor.Der für die Zulässigkeit von Berufungen gegen Erkenntnisse der LAS an den OAS maßgebliche Paragraph 7, AgrBehG 1950 sieht eine mit Paragraph 519, Absatz eins, Ziffer eins, ZPO vergleichbare Regelung nicht vor.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Instanzenzug Zuständigkeit Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008070161.X01Im RIS seit
07.01.2013Zuletzt aktualisiert am
30.01.2015