RS Vwgh 2012/11/22 2012/15/0172

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Veröffentlicht am 22.11.2012
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, in der Begründung eines Bescheides auf die der Partei zugegangenen Schriftstücke Bezug zu nehmen (vgl. Ritz, BAO4, § 93 Tz 15). So ist auch ein Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht zulässig (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Mai 1998, 95/13/0282).Es ist nicht rechtswidrig, in der Begründung eines Bescheides auf die der Partei zugegangenen Schriftstücke Bezug zu nehmen vergleiche Ritz, BAO4, Paragraph 93, Tz 15). So ist auch ein Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht zulässig vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. Mai 1998, 95/13/0282).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012150172.X03

Im RIS seit

17.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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