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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §150;Rechtssatz
Es ist nicht rechtswidrig, in der Begründung eines Bescheides auf die der Partei zugegangenen Schriftstücke Bezug zu nehmen (vgl. Ritz, BAO4, § 93 Tz 15). So ist auch ein Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht zulässig (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Mai 1998, 95/13/0282).Es ist nicht rechtswidrig, in der Begründung eines Bescheides auf die der Partei zugegangenen Schriftstücke Bezug zu nehmen vergleiche Ritz, BAO4, Paragraph 93, Tz 15). So ist auch ein Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht zulässig vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. Mai 1998, 95/13/0282).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012150172.X03Im RIS seit
17.12.2012Zuletzt aktualisiert am
02.03.2016