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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Rechtssatz
Dem hg. Erkenntnis vom 4. Juni 2009, 2004/13/0083, ist in keiner Weise zu entnehmen, dass durch das Ergehen oder die Änderung von Erlässen die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO erfüllt würden.Dem hg. Erkenntnis vom 4. Juni 2009, 2004/13/0083, ist in keiner Weise zu entnehmen, dass durch das Ergehen oder die Änderung von Erlässen die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Paragraph 303, Absatz eins, Litera b, BAO erfüllt würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012150147.X01Im RIS seit
17.12.2012Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016