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L65007 Jagd Wild TirolRechtssatz
In der Entscheidung des OGH vom 6. September 2007, 15 Os 71/07s ging es lediglich darum, dass ein Kontrollorgan eines Massenbeförderungsunternehmens zur Sicherung der Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs des Transportunternehmens gegen einen "Schwarzfahrer" bis zum Eintreffen der Polizei eine erwachsene Person im Wege der Selbsthilfe iSd §§ 19, 344 ABGB aufhalten dürfe, nicht aber um die Anhaltung zum Nachweis der Identität und zur Anzeige direkt bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw zur Festnahme und Vorführung vor der Bezirksverwaltungsbehörde, weshalb die in § 35 Abs 2 Tir JagdG 2004 vorgesehenen Befugnisse mit dem "privaten Selbsthilferecht" nicht vergleichbar sind.In der Entscheidung des OGH vom 6. September 2007, 15 Os 71/07s ging es lediglich darum, dass ein Kontrollorgan eines Massenbeförderungsunternehmens zur Sicherung der Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs des Transportunternehmens gegen einen "Schwarzfahrer" bis zum Eintreffen der Polizei eine erwachsene Person im Wege der Selbsthilfe iSd Paragraphen 19, 344, ABGB aufhalten dürfe, nicht aber um die Anhaltung zum Nachweis der Identität und zur Anzeige direkt bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw zur Festnahme und Vorführung vor der Bezirksverwaltungsbehörde, weshalb die in Paragraph 35, Absatz 2, Tir JagdG 2004 vorgesehenen Befugnisse mit dem "privaten Selbsthilferecht" nicht vergleichbar sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012030091.X23Im RIS seit
02.01.2013Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015