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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/10/0006 E 5. April 2004 RS 4Stammrechtssatz
Wenn eine Rodungsbewilligung auf einer dem Forstgesetz widersprechenden, weil auf einer unzutreffenden Grundlage beruhenden Interessenabwägung beruht, so verletzt dies den Eigentümer von durch die Rodung betroffenen Grundstücken in den ihm durch das Forstgesetz gewährleisteten Rechten.
Schlagworte
Fischerei ForstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009100114.X01Im RIS seit
01.03.2013Zuletzt aktualisiert am
25.03.2013