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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der Hinweis auf eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundeigentümern kann die nach der Bauordnung erforderliche Zustimmung im Sinne des § 63 Abs. 1 lit. c Wr BauO nicht ersetzen (Hinweis E vom 16. März 1993, 93/05/0034, mwN). Ob die Zustimmung der Miteigentümer zu der gegenständlichen Bauführung allenfalls in einem gerichtlichen Verfahren erzwungen werden kann, hatte die Behörde nicht, auch nicht als Vorfrage zu prüfen.Der Hinweis auf eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundeigentümern kann die nach der Bauordnung erforderliche Zustimmung im Sinne des Paragraph 63, Absatz eins, Litera c, Wr BauO nicht ersetzen (Hinweis E vom 16. März 1993, 93/05/0034, mwN). Ob die Zustimmung der Miteigentümer zu der gegenständlichen Bauführung allenfalls in einem gerichtlichen Verfahren erzwungen werden kann, hatte die Behörde nicht, auch nicht als Vorfrage zu prüfen.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011050019.X04Im RIS seit
28.12.2012Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013