RS Vwgh 2012/12/13 2010/16/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2012
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Rechtssatz

Eine Betriebspflicht, die Pflicht, die eingeräumte Berechtigung tatsächlich auszuüben, hindert nicht die Beurteilung als Dienstbarkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010160023.X02

Im RIS seit

14.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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