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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Der Umstand, dass die als Zimmermädchen tätige Ausländerin - anders als die übrigen Dienstnehmer - nicht im Besitz einer firmeninternen Key-Card ist, ist nicht geeignet, die Erlaubtheit der Tätigkeit der Ausländerin zu erweisen, weil es nur auf die Tatsache der Beschäftigung ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010090090.X01Im RIS seit
28.01.2013Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013