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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0155 E 21. Jänner 1999 RS 7Stammrechtssatz
Auf das Erfordernis der Widerlegung eines Amtssachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene erstreckt sich die behördliche Anleitungspflicht nicht.
Schlagworte
Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme Gutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009110226.X01Im RIS seit
30.01.2013Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013