Index
14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §1;Rechtssatz
Im teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem AWG 2002, für welches der LH nach § 24 Abs. 3 UVPG 2000 zuständig ist, ist für eine "Alternativenprüfung" der Standort- und Trassenvarianten nach § 1 Abs. 1 Z 3 UVPG 2000 kein Raum.Im teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem AWG 2002, für welches der LH nach Paragraph 24, Absatz 3, UVPG 2000 zuständig ist, ist für eine "Alternativenprüfung" der Standort- und Trassenvarianten nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3, UVPG 2000 kein Raum.
Schlagworte
sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009070179.X04Im RIS seit
29.01.2013Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013