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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §87 Abs1 Z3;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Es stehen öffentliche Interessen der Teilnahme einer juristischen Person am Wirtschaftsleben, bei der ein mit einem Entziehungsgrund belasteter Geschäftsführer maßgebenden Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte hat, entgegen (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 9. Mai 1995, Zl. AW 95/04/0014).Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Es stehen öffentliche Interessen der Teilnahme einer juristischen Person am Wirtschaftsleben, bei der ein mit einem Entziehungsgrund belasteter Geschäftsführer maßgebenden Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte hat, entgegen vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 9. Mai 1995, Zl. AW 95/04/0014).
Schlagworte
Zwingende öffentliche Interessen Besondere Rechtsgebiete GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:AW2012040035.A01Im RIS seit
19.04.2013Zuletzt aktualisiert am
22.04.2013