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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LDG 1984 §43 Abs1 idF 2006/I/052;Rechtssatz
Die Gesetzesmaterialien zum Budgetbegleitgesetz 2009 (RV 113 BlgNR XXIV. GP, 100) lassen darauf schließen, dass die Einordnung der Landeslehrer in die verschiedenen in § 43 Abs. 1 Z. 1 LDG 1984 genannten Kategorien sich nach jener Schule richtet, an der sie als Lehrkräfte tätig sind (arg: "für die an Volksschulen und Sonderschulen tätigen Lehrkräfte").Die Gesetzesmaterialien zum Budgetbegleitgesetz 2009 Regierungsvorlage 113 BlgNR römisch 24 . GP, 100) lassen darauf schließen, dass die Einordnung der Landeslehrer in die verschiedenen in Paragraph 43, Absatz eins, Ziffer eins, LDG 1984 genannten Kategorien sich nach jener Schule richtet, an der sie als Lehrkräfte tätig sind (arg: "für die an Volksschulen und Sonderschulen tätigen Lehrkräfte").
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120080.X02Im RIS seit
29.01.2013Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013