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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §48 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/12/0021 E 19. Dezember 2012 RS 3Stammrechtssatz
Reinigungsarbeiten, die während der als Dienstzeit geltenden und entsprechend abgegoltenen Wendezeit erbracht werden, stellen keine über den (hier verlängerten) Dienstplan hinausgehende zeitliche Mehrdienstleistung dar, weil der Verordnung BGBl. Nr. 17/1982 (PTV verlängerte Wochendienstzeit 1982), keine Grundlage für eine "Doppelberechnung" von Reinigungszeiten entnommen werden kann (Hinweis E vom 12. Mai 2010, 2010/12/0001).Reinigungsarbeiten, die während der als Dienstzeit geltenden und entsprechend abgegoltenen Wendezeit erbracht werden, stellen keine über den (hier verlängerten) Dienstplan hinausgehende zeitliche Mehrdienstleistung dar, weil der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1982, (PTV verlängerte Wochendienstzeit 1982), keine Grundlage für eine "Doppelberechnung" von Reinigungszeiten entnommen werden kann (Hinweis E vom 12. Mai 2010, 2010/12/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120022.X03Im RIS seit
23.01.2013Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013