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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §48 Abs6 idF 1997/I/061;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/12/0001 E 12. Mai 2010 RS 8Stammrechtssatz
Zwar gilt § 1 Abs. 2 zweiter Satz der Verordnung BGBl Nr. 17/1982 für Wartungs- und Reinigungsarbeiten im Dienstort nicht. Dessen unbeschadet zählen auftragsgemäße Wartungs- und Reinigungsarbeiten im Dienstort während der Wendezeiten zweifelsohne als Dienstzeit.Zwar gilt Paragraph eins, Absatz 2, zweiter Satz der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1982, für Wartungs- und Reinigungsarbeiten im Dienstort nicht. Dessen unbeschadet zählen auftragsgemäße Wartungs- und Reinigungsarbeiten im Dienstort während der Wendezeiten zweifelsohne als Dienstzeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012120021.X01Im RIS seit
24.01.2013Zuletzt aktualisiert am
28.08.2015