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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Aufgrund der Anknüpfung des § 12 Abs. 3 lit. a AlVG an das Dienstverhältnis (das ist ein die Vollversicherungspflicht begründendes Beschäftigungsverhältnis iSd § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG) ist es rechtlich ausgeschlossen, dass für einen bestimmten Zeitraum sowohl das Vorliegen einer solchen Versicherungspflicht, gleichzeitig aber auch das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bejaht werden kann, zumal die maßgebenden Kriterien einer entsprechend entlohnten abhängigen Beschäftigung in beiden Fällen ident sind. Wer in einem nicht geringfügig entlohnten vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig ist, kann schon aus diesem Grunde nicht arbeitslos sein.Aufgrund der Anknüpfung des Paragraph 12, Absatz 3, Litera a, AlVG an das Dienstverhältnis (das ist ein die Vollversicherungspflicht begründendes Beschäftigungsverhältnis iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG und Paragraph eins, Absatz eins, Litera a, AlVG) ist es rechtlich ausgeschlossen, dass für einen bestimmten Zeitraum sowohl das Vorliegen einer solchen Versicherungspflicht, gleichzeitig aber auch das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bejaht werden kann, zumal die maßgebenden Kriterien einer entsprechend entlohnten abhängigen Beschäftigung in beiden Fällen ident sind. Wer in einem nicht geringfügig entlohnten vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig ist, kann schon aus diesem Grunde nicht arbeitslos sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012080212.X02Im RIS seit
30.01.2013Zuletzt aktualisiert am
14.10.2014