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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §41a Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/08/0149Rechtssatz
§ 42 Abs. 3 ASVG sieht keine besondere Ermittlungsart - insbesondere nicht eine gemeinsame Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfung im Sinne des § 41a Abs. 3 ASVG - vor, die einer Schätzung zwingend vorangehen oder anlässlich einer Schätzung durchgeführt werden muss.Paragraph 42, Absatz 3, ASVG sieht keine besondere Ermittlungsart - insbesondere nicht eine gemeinsame Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfung im Sinne des Paragraph 41 a, Absatz 3, ASVG - vor, die einer Schätzung zwingend vorangehen oder anlässlich einer Schätzung durchgeführt werden muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012080148.X03Im RIS seit
24.01.2013Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013