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L37162 Kanalabgabe KärntenNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/06/0214 E 19. Dezember 2012Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass ein Kanalanschlussbescheid aus dem Jahre 1971 vor dem Hintergrund der ihn tragenden Rechtsvorschriften, auch die auf den Dachflächen des dort genannten Gebäudes anfallenden Niederschlagswässer umfasste. Gegenteiliges wäre nur anzunehmen gewesen, wenn diese Niederschlagswässer ausdrücklich ausgenommen worden wären, was aber nicht der Fall ist. Hinsichtlich eines späteren Anschlussauftrages gemäß § 4 Krnt GdKanalisationsG 1999 liegt daher das Prozesshindernis der entschiedenen Sache vor.Ausführungen dazu, dass ein Kanalanschlussbescheid aus dem Jahre 1971 vor dem Hintergrund der ihn tragenden Rechtsvorschriften, auch die auf den Dachflächen des dort genannten Gebäudes anfallenden Niederschlagswässer umfasste. Gegenteiliges wäre nur anzunehmen gewesen, wenn diese Niederschlagswässer ausdrücklich ausgenommen worden wären, was aber nicht der Fall ist. Hinsichtlich eines späteren Anschlussauftrages gemäß Paragraph 4, Krnt GdKanalisationsG 1999 liegt daher das Prozesshindernis der entschiedenen Sache vor.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012060122.X01Im RIS seit
04.01.2013Zuletzt aktualisiert am
08.02.2013