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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §31 Abs3 Z2;Rechtssatz
Wie aus der Genese der "Zielsteuerung" hervorgeht, dient diese Zielsteuerung dem in § 31 Abs. 3 Z 2 ASVG angeführten versicherungsträgerübergreifenden Controlling. Als Zielsteuerungssystem wurde in den Erläuterungen das Modell der "Balanced Score Card" (vgl. hiezu etwa Brandner/Reiner, Soziale Sicherheit 2003, 380 ff; sowie Wesenauer, Soziale Sicherheit 2004, 100 ff) genannt. Dieses Zielsteuerungssystem sieht - wie bei Brandner/Reiner, aaO, 384 geschildert - mehrere "Ebenen" (politische Ebene, strategische Ebene, operative Ebene) und mehrere "Perspektiven" (Finanzen, Kunden, Prozesse, Mitarbeiter) vor, denen jeweils - aufeinander abgestimmte - Ziele zuzuordnen sind.Wie aus der Genese der "Zielsteuerung" hervorgeht, dient diese Zielsteuerung dem in Paragraph 31, Absatz 3, Ziffer 2, ASVG angeführten versicherungsträgerübergreifenden Controlling. Als Zielsteuerungssystem wurde in den Erläuterungen das Modell der "Balanced Score Card" vergleiche hiezu etwa Brandner/Reiner, Soziale Sicherheit 2003, 380 ff; sowie Wesenauer, Soziale Sicherheit 2004, 100 ff) genannt. Dieses Zielsteuerungssystem sieht - wie bei Brandner/Reiner, aaO, 384 geschildert - mehrere "Ebenen" (politische Ebene, strategische Ebene, operative Ebene) und mehrere "Perspektiven" (Finanzen, Kunden, Prozesse, Mitarbeiter) vor, denen jeweils - aufeinander abgestimmte - Ziele zuzuordnen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011080072.X01Im RIS seit
30.01.2013Zuletzt aktualisiert am
12.04.2013