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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs3;Rechtssatz
Die erste Alternative des § 67 Abs. 3 ASVG soll insbesondere einen Durchgriff durch "Strohmänner" ermöglichen, die zwar formell aus eigenem Recht über das betriebene Unternehmen disponieren, denen aber der wirtschaftliche Vorteil daraus ebenso wenig wie der wirtschaftliche Nachteil endgültig zufällt.Die erste Alternative des Paragraph 67, Absatz 3, ASVG soll insbesondere einen Durchgriff durch "Strohmänner" ermöglichen, die zwar formell aus eigenem Recht über das betriebene Unternehmen disponieren, denen aber der wirtschaftliche Vorteil daraus ebenso wenig wie der wirtschaftliche Nachteil endgültig zufällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011080022.X04Im RIS seit
24.01.2013Zuletzt aktualisiert am
10.04.2013