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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Die bloße Berufung des Beschwerdeführers auf die Prüfung einer Stellungnahme durch einen Sachverständigen stellt selbst keine Sachverständigenäußerung dar, die die Stellungnahmen der privaten Sachverständigen und des Amtssachverständigen in Zweifel ziehen könnte.
Schlagworte
Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011060199.X01Im RIS seit
28.01.2013Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013