RS Vwgh 2012/12/19 2010/06/0212

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Veröffentlicht am 19.12.2012
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Index

L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
BauPolG Slbg 1997 §13 Abs2;
BauPolG Slbg 1997 §13 Abs3;
BauPolG Slbg 1997 §16;
BauPolG Slbg 1997 §18;
BauPolZuständigkeitsübertragung Salzburg-Umgebung - Flachgau 1998 §1 Abs1 Z1;
BauPolZuständigkeitsübertragung Salzburg-Umgebung - Flachgau 1998 §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall ist § 3 Abs. 1 Z. 2 Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk Salzburg-Umgebung-Flachgau maßgeblich, wonach von der Gemeinde X auch "die weiteren baupolizeilichen Angelegenheiten in bezug auf die unter § 1 Abs. 1 Z. 1 fallenden Bauten, ausgenommen jene nach § 13 Abs. 2 und 3 und § 18 des Baupolizeigesetzes 1997" auf die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung übertragen werden. Zu diesen zählen jedenfalls die vom Beschwerdeführer beantragten Maßnahmen (baupolizeiliches Auftragsverfahren nach § 16 Abs. 1 bis 4 Slbg BauPolG 1997).Im Beschwerdefall ist Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk Salzburg-Umgebung-Flachgau maßgeblich, wonach von der Gemeinde römisch zehn auch "die weiteren baupolizeilichen Angelegenheiten in bezug auf die unter Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, fallenden Bauten, ausgenommen jene nach Paragraph 13, Absatz 2 und 3 und Paragraph 18, des Baupolizeigesetzes 1997" auf die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung übertragen werden. Zu diesen zählen jedenfalls die vom Beschwerdeführer beantragten Maßnahmen (baupolizeiliches Auftragsverfahren nach Paragraph 16, Absatz eins bis 4 Slbg BauPolG 1997).

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010060212.X01

Im RIS seit

28.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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