RS Vwgh 2012/12/19 2010/06/0135

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Veröffentlicht am 19.12.2012
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Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Tir 2001 §25 Abs3 lita;
BauRallg;
ROG Tir 2006 §43;

Rechtssatz

Die verfahrensgegenständliche Flächenwidmung Sonderfläche Hotelbetrieb mit maximal 145 Betten ist nicht eine solche Flächenwidmung, die im Sinne des § 25 Abs. 3 lit. a Tir BauO 2001 mit einem Immissionsschutz verbunden ist.Die verfahrensgegenständliche Flächenwidmung Sonderfläche Hotelbetrieb mit maximal 145 Betten ist nicht eine solche Flächenwidmung, die im Sinne des Paragraph 25, Absatz 3, Litera a, Tir BauO 2001 mit einem Immissionsschutz verbunden ist.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010060135.X02

Im RIS seit

30.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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