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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolRechtssatz
Die verfahrensgegenständliche Flächenwidmung Sonderfläche Hotelbetrieb mit maximal 145 Betten ist nicht eine solche Flächenwidmung, die im Sinne des § 25 Abs. 3 lit. a Tir BauO 2001 mit einem Immissionsschutz verbunden ist.Die verfahrensgegenständliche Flächenwidmung Sonderfläche Hotelbetrieb mit maximal 145 Betten ist nicht eine solche Flächenwidmung, die im Sinne des Paragraph 25, Absatz 3, Litera a, Tir BauO 2001 mit einem Immissionsschutz verbunden ist.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060135.X02Im RIS seit
30.01.2013Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013