Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §17 Abs4;Rechtssatz
In rechtlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit zur Ermittlung des Gewinnes nach Durchschnittssätzen nach § 17 Abs. 4 EStG 1988 und der darauf beruhenden Gaststättenpauschalierungs-Verordnung nur dann besteht, wenn die Voraussetzungen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 (Einnahmen-/Ausgabenrechnung) vorliegen. Dabei trifft der nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige die Wahl, ob er den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt, mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung der entsprechenden Buchführung. Ob diese Einrichtung wegen entsprechender Vorgaben im Gesellschaftsvertrag erfolgt oder sonst aus wirtschaftlichen Gründen motiviert ist (die Betreiberin der Gaststätte verweist dazu auf die Abrechnung des Pachtentgelts oder die Bonitätsbeurteilung durch die kreditgewährende Bank) ist in diesem Zusammenhang nicht von wesentlicher Bedeutung.In rechtlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit zur Ermittlung des Gewinnes nach Durchschnittssätzen nach Paragraph 17, Absatz 4, EStG 1988 und der darauf beruhenden Gaststättenpauschalierungs-Verordnung nur dann besteht, wenn die Voraussetzungen einer Gewinnermittlung nach Paragraph 4, Absatz 3, EStG 1988 (Einnahmen-/Ausgabenrechnung) vorliegen. Dabei trifft der nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige die Wahl, ob er den Gewinn nach Paragraph 4, Absatz eins, oder Paragraph 4, Absatz 3, EStG 1988 ermittelt, mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung der entsprechenden Buchführung. Ob diese Einrichtung wegen entsprechender Vorgaben im Gesellschaftsvertrag erfolgt oder sonst aus wirtschaftlichen Gründen motiviert ist (die Betreiberin der Gaststätte verweist dazu auf die Abrechnung des Pachtentgelts oder die Bonitätsbeurteilung durch die kreditgewährende Bank) ist in diesem Zusammenhang nicht von wesentlicher Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009130036.X03Im RIS seit
07.02.2013Zuletzt aktualisiert am
18.07.2017