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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §69 Abs1;Rechtssatz
Mit der Verfügung der Wiederaufnahme des (Berufungs-)Verfahrens über einen erstmaligen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels tritt im Hinblick auf die "ex tunc"- Wirkung einer Wiederaufnahmeverfügung (Hinweis E 10. Oktober 2012, 2009/18/0021) dieser einen Aufenthaltstitel erteilende Bescheid außer Kraft.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011230438.X01Im RIS seit
30.01.2013Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013