RS Vwgh 2012/12/20 2009/15/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2012
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Index

22/03 Außerstreitverfahren
23/04 Exekutionsordnung
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Die Beschaffenheit des Untergrunds hat einen wesentlichen Einfluss auf die bauliche Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks. Ungünstige Bodenverhältnisse führen zu höheren Baukosten. Hochstehendes Grundwasser erfordert aufwendige Abdichtungen am Kellergeschoss oder sogar den Bau einer Betonwanne (vgl. Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, 53).Die Beschaffenheit des Untergrunds hat einen wesentlichen Einfluss auf die bauliche Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks. Ungünstige Bodenverhältnisse führen zu höheren Baukosten. Hochstehendes Grundwasser erfordert aufwendige Abdichtungen am Kellergeschoss oder sogar den Bau einer Betonwanne vergleiche Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, 53).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009150033.X05

Im RIS seit

31.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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