Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §31 Abs1 Z5;Rechtssatz
Ist davon auszugehen, dass der Antragsteller mit seinen Ablehnungsanträgen nicht das einer Richterablehnung von Gesetzes wegen immanente Ziel verfolgt, dass nur unbefangene Richter mit der Beurteilung seiner Angelegenheiten befasst sind, ist eine derartige Vorgangsweise als missbräuchlich zu beurteilen (Hinweis B vom 29. Juni 1998, 98/10/0183; B vom 23. September 2009, 2009/03/0129; B vom 8. September 2011, 2011/03/0166).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012030158.X03Im RIS seit
06.03.2013Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013