RS Vwgh 2012/12/21 2012/03/0038

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Veröffentlicht am 21.12.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/02 Post

Norm

AVG §8;
PostmarktG 2009 §7 Abs5;
PostmarktG 2009 §7 Abs6;

Rechtssatz

Einer "betroffenen Gemeinde" kommt lediglich in dem dem Verfahren nach § 7 Abs 6 PostmarktG 2009 vorgeschalteten, nicht von der Post-Control-Kommission zu führenden Verfahrensschritt nach § 7 Abs 5 PostmarktG 2009 eine Beteiligung zu, für eine Beteiligung im Verfahren nach § 7 Abs 6 PostmarktG 2009 besteht aber für die "betroffene Gemeinde" keine Rechtsgrundlage (auch nicht in der Form lediglich einer Anhörung).Einer "betroffenen Gemeinde" kommt lediglich in dem dem Verfahren nach Paragraph 7, Absatz 6, PostmarktG 2009 vorgeschalteten, nicht von der Post-Control-Kommission zu führenden Verfahrensschritt nach Paragraph 7, Absatz 5, PostmarktG 2009 eine Beteiligung zu, für eine Beteiligung im Verfahren nach Paragraph 7, Absatz 6, PostmarktG 2009 besteht aber für die "betroffene Gemeinde" keine Rechtsgrundlage (auch nicht in der Form lediglich einer Anhörung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012030038.X05

Im RIS seit

08.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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