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L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
BAO §307 Abs1;Rechtssatz
Auch wenn § 232 Abs. 1 der Ktn-LAO - wie § 307 Abs. 1 BAO - die Verbindung des Wiederaufnahmebescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist dennoch jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann (vgl. etwa zu § 307 Abs. 1 BAO die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 2008, Zl. 2006/15/0367 sowie vom 17. November 2004, 2000/14/0142, sowie aus der Literatur Ritz, BAO4 § 307 Rz 7).Auch wenn Paragraph 232, Absatz eins, der Ktn-LAO - wie Paragraph 307, Absatz eins, BAO - die Verbindung des Wiederaufnahmebescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist dennoch jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann vergleiche etwa zu Paragraph 307, Absatz eins, BAO die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 2008, Zl. 2006/15/0367 sowie vom 17. November 2004, 2000/14/0142, sowie aus der Literatur Ritz, BAO4 Paragraph 307, Rz 7).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009170199.X03Im RIS seit
05.02.2013Zuletzt aktualisiert am
30.04.2013