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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §42 Abs3;Rechtssatz
Eine Verpflichtung, vor einer Schätzung jedenfalls auch die Dienstnehmer über die geleisteten Arbeitszeiten zu befragen, besteht nicht, da die Behörde keine Verpflichtung trifft, zum Zwecke der Rekonstruktion von Aufzeichnungen, die vom Dienstgeber rechtswidrigerweise nicht geführt wurden, ein Ermittlungsverfahren durchzuführen (vgl das hg. Erkenntnis vom 21. Juni 2000, Zl 95/08/0050).Eine Verpflichtung, vor einer Schätzung jedenfalls auch die Dienstnehmer über die geleisteten Arbeitszeiten zu befragen, besteht nicht, da die Behörde keine Verpflichtung trifft, zum Zwecke der Rekonstruktion von Aufzeichnungen, die vom Dienstgeber rechtswidrigerweise nicht geführt wurden, ein Ermittlungsverfahren durchzuführen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 21. Juni 2000, Zl 95/08/0050).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010080069.X02Im RIS seit
21.02.2013Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015