RS Vwgh 2013/1/23 2012/10/0101

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Veröffentlicht am 23.01.2013
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Index

L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1380;
ABGB §863;
SHG Stmk 1998 §28 Z3;
SHG Stmk 1998 §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein Vergleich iSd § 34 Abs 1 Stmk SHG 1998 - als zweiseitig verbindlicher Vertrag (§ 1380 ABGB) - kommt durch die Annahme eines Vergleichsangebotes durch die zuständigen Organe der Stadt zustande. Eine Zustimmung zum Vertragsabschluss kann zwar gemäß § 863 ABGB auch stillschweigend erklärt werden, das bloße Schweigen ist jedoch grundsätzlich nicht als Zustimmung zu werten.Ein Vergleich iSd Paragraph 34, Absatz eins, Stmk SHG 1998 - als zweiseitig verbindlicher Vertrag (Paragraph 1380, ABGB) - kommt durch die Annahme eines Vergleichsangebotes durch die zuständigen Organe der Stadt zustande. Eine Zustimmung zum Vertragsabschluss kann zwar gemäß Paragraph 863, ABGB auch stillschweigend erklärt werden, das bloße Schweigen ist jedoch grundsätzlich nicht als Zustimmung zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012100101.X01

Im RIS seit

01.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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