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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
ABGB §1380;Rechtssatz
Ein Vergleich iSd § 34 Abs 1 Stmk SHG 1998 - als zweiseitig verbindlicher Vertrag (§ 1380 ABGB) - kommt durch die Annahme eines Vergleichsangebotes durch die zuständigen Organe der Stadt zustande. Eine Zustimmung zum Vertragsabschluss kann zwar gemäß § 863 ABGB auch stillschweigend erklärt werden, das bloße Schweigen ist jedoch grundsätzlich nicht als Zustimmung zu werten.Ein Vergleich iSd Paragraph 34, Absatz eins, Stmk SHG 1998 - als zweiseitig verbindlicher Vertrag (Paragraph 1380, ABGB) - kommt durch die Annahme eines Vergleichsangebotes durch die zuständigen Organe der Stadt zustande. Eine Zustimmung zum Vertragsabschluss kann zwar gemäß Paragraph 863, ABGB auch stillschweigend erklärt werden, das bloße Schweigen ist jedoch grundsätzlich nicht als Zustimmung zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012100101.X01Im RIS seit
01.03.2013Zuletzt aktualisiert am
29.03.2013